Wissen, das im Ernstfall Leben schützen kann

Brandschutzunterweisung für Ihre Beschäftigten – verständlich, praxisnah und dokumentiert

Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten über das richtige Verhalten im Brandfall unterweisen. EBB Hebel führt Brandschutzunterweisungen in Ihrem Betrieb durch – verständlich, auf Ihre Räumlichkeiten und Abläufe zugeschnitten und mit einer nachvollziehbaren Dokumentation.

Unterweisung mit Wirkung

Verhalten kennen. Sicher handeln.

Eine Brandschutzunterweisung vermittelt, wie Brände entstehen und vermieden werden, wie im Ernstfall alarmiert wird, welche Fluchtwege gelten und wie Entstehungsbrände gelöscht werden. Damit das Wissen im Alltag ankommt, orientieren wir uns an Ihren Räumlichkeiten, Abläufen und Gefährdungen.

Die Unterweisung ist vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig zu wiederholen. Wir unterstützen Sie dabei, Turnus, Teilnehmerkreis und Inhalte sinnvoll zu planen und den Nachweis sauber zu führen.

Auf Ihren Betrieb zugeschnitten

Inhalte, Beispiele und Fluchtwege beziehen sich auf Ihr Gebäude und Ihre Tätigkeiten – nicht auf eine Standardpräsentation.

Verständlich vermittelt

Wir erklären anschaulich und ohne Fachjargon, damit die Inhalte im Ernstfall abrufbar sind.

Flexible Termine

Termine und Gruppengrößen stimmen wir auf Ihre Betriebsabläufe ab, auch für mehrere Gruppen oder Schichten.

Nachweis inklusive

Teilnehmer und Inhalte werden dokumentiert. So können Sie die Unterweisung gegenüber Behörden und Versicherern belegen.

Abgestimmt mit der Brandschutzordnung

Alarmierung, Verhaltensregeln und Sammelstellen entsprechen den Vorgaben Ihrer Brandschutzordnung.

Regelmäßig wiederholbar

Wiederkehrende Unterweisungen halten das Wissen aktuell und berücksichtigen neue Beschäftigte und Änderungen im Betrieb.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Alle Beschäftigten, einschließlich neuer Mitarbeitender, Leiharbeitskräfte und Auszubildender. Die Unterweisung erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit und wird danach regelmäßig wiederholt.

Die Unterweisung ist vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen durchzuführen. In der Praxis wird meist mindestens ein jährlicher Turnus zugrunde gelegt. Anlassbezogen ist sie außerdem bei baulichen oder organisatorischen Änderungen zu wiederholen.

Typische Inhalte sind Brandentstehung und Brandverhütung, Verhalten im Brandfall, Alarmierung, Flucht- und Rettungswege, Sammelstellen, Löschmittel und Löschgeräte sowie die Regelungen aus Ihrer Brandschutzordnung. Der Umfang richtet sich nach Ihrem Betrieb.

Das hängt von Inhalt, Teilnehmerkreis und Gefährdungen ab. Häufig genügt eine kompakte Unterweisung von etwa 30 bis 60 Minuten. Den Umfang stimmen wir vorab mit Ihnen ab.

Die Unterweisung betrifft alle Beschäftigten und vermittelt das richtige Verhalten im Brandfall. Die Brandschutzhelferausbildung richtet sich an ausgewählte Beschäftigte, die Entstehungsbrände bekämpfen und bei der Evakuierung unterstützen sollen.

In der Regel ja. So können wir konkrete Fluchtwege, Sammelstellen und Löscheinrichtungen direkt einbeziehen. Andere Formen besprechen wir gern im Erstgespräch.

Ja. Sie erhalten eine Dokumentation mit Datum, Inhalten und Teilnehmern, die Sie in Ihren Unterlagen ablegen können.

Inhalte der Unterweisung

01
Verhalten im Brandfall

Im Ernstfall sollten folgende Schritte automatisch ablaufen, deswegen unterweisen wir: Alarmierung, Notruf absetzen, Eigenschutz , Evakuierung einleiten und Ruhe bewahren.

Verhalten im Brandfall
02
Fluchtplan lesen können

Wo sind die Notausgänge? Welche Fluchtwege führen ins Freie? Wo ist der Sammelplatz? Wir erklären wie Flucht- und Rettungspläne richtig zu lesen sind.

Fluchtplan
03
Brandmelder & Löschmittel

Welche Löschmittel gibt es im Betrieb und wo sind Brandmelder? Wir vermitteln sowohl Theorie als auch Praxis im Umgang mit dem Feuerlöscher.

Feuerlöscher

Gesetzliche Pflicht nach § 12 ArbSchG

01
Alle 12 Monate

Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und ASR A2.2 sind Arbeitgeber verpflichtet, alle Mitarbeitenden mindestens alle 12 Monate im Bereich Brandschutz zu unterweisen – neue Mitarbeitende bei Arbeitsbeginn.

Kalender
02
Alle Mitarbeiter

Es ist egal, ob Vollzeit, Teilzeit, Aushilfen, oder Leiharbeiter – jeder einzelne Beschäftigte muss unterwiesen werden.

Mitarbeiter 2
03
Dokumentation

Die Unterweisung muss verpflichtend und rechtssicher dokumentiert werden – die Dokumentation umfasst Teilnehmerliste, Datum, Inhalte und Unterschriften.

Dokumentation
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Wir sind für Sie da

Sie möchten Ihre Beschäftigten unterweisen lassen?

Gerne klären wir in einem unverbindlichen Erstgespräch, welchen Umfang die Unterweisung in Ihrem Unternehmen haben sollte und wie wir sie organisieren.