Wissen, das im Ernstfall Leben schützen kann
Brandschutzunterweisung für Ihre Beschäftigten – verständlich, praxisnah und dokumentiert
Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten über das richtige Verhalten im Brandfall unterweisen. EBB Hebel führt Brandschutzunterweisungen in Ihrem Betrieb durch – verständlich, auf Ihre Räumlichkeiten und Abläufe zugeschnitten und mit einer nachvollziehbaren Dokumentation.
Unterweisung mit Wirkung
Verhalten kennen. Sicher handeln.
Eine Brandschutzunterweisung vermittelt, wie Brände entstehen und vermieden werden, wie im Ernstfall alarmiert wird, welche Fluchtwege gelten und wie Entstehungsbrände gelöscht werden. Damit das Wissen im Alltag ankommt, orientieren wir uns an Ihren Räumlichkeiten, Abläufen und Gefährdungen.
Die Unterweisung ist vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig zu wiederholen. Wir unterstützen Sie dabei, Turnus, Teilnehmerkreis und Inhalte sinnvoll zu planen und den Nachweis sauber zu führen.
Auf Ihren Betrieb zugeschnitten
Inhalte, Beispiele und Fluchtwege beziehen sich auf Ihr Gebäude und Ihre Tätigkeiten – nicht auf eine Standardpräsentation.
Verständlich vermittelt
Wir erklären anschaulich und ohne Fachjargon, damit die Inhalte im Ernstfall abrufbar sind.
Flexible Termine
Termine und Gruppengrößen stimmen wir auf Ihre Betriebsabläufe ab, auch für mehrere Gruppen oder Schichten.
Nachweis inklusive
Teilnehmer und Inhalte werden dokumentiert. So können Sie die Unterweisung gegenüber Behörden und Versicherern belegen.
Abgestimmt mit der Brandschutzordnung
Alarmierung, Verhaltensregeln und Sammelstellen entsprechen den Vorgaben Ihrer Brandschutzordnung.
Regelmäßig wiederholbar
Wiederkehrende Unterweisungen halten das Wissen aktuell und berücksichtigen neue Beschäftigte und Änderungen im Betrieb.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Inhalte der Unterweisung
01
Verhalten im Brandfall
Im Ernstfall sollten folgende Schritte automatisch ablaufen, deswegen unterweisen wir: Alarmierung, Notruf absetzen, Eigenschutz , Evakuierung einleiten und Ruhe bewahren.
02
Fluchtplan lesen können
Wo sind die Notausgänge? Welche Fluchtwege führen ins Freie? Wo ist der Sammelplatz? Wir erklären wie Flucht- und Rettungspläne richtig zu lesen sind.
03
Brandmelder & Löschmittel
Welche Löschmittel gibt es im Betrieb und wo sind Brandmelder? Wir vermitteln sowohl Theorie als auch Praxis im Umgang mit dem Feuerlöscher.
Gesetzliche Pflicht nach § 12 ArbSchG
01
Alle 12 Monate
Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und ASR A2.2 sind Arbeitgeber verpflichtet, alle Mitarbeitenden mindestens alle 12 Monate im Bereich Brandschutz zu unterweisen – neue Mitarbeitende bei Arbeitsbeginn.
02
Alle Mitarbeiter
Es ist egal, ob Vollzeit, Teilzeit, Aushilfen, oder Leiharbeiter – jeder einzelne Beschäftigte muss unterwiesen werden.
03
Dokumentation
Die Unterweisung muss verpflichtend und rechtssicher dokumentiert werden – die Dokumentation umfasst Teilnehmerliste, Datum, Inhalte und Unterschriften.
Wir sind für Sie da
Sie möchten Ihre Beschäftigten unterweisen lassen?
Gerne klären wir in einem unverbindlichen Erstgespräch, welchen Umfang die Unterweisung in Ihrem Unternehmen haben sollte und wie wir sie organisieren.