Regeln, die im Brandfall Orientierung geben

Brandschutzordnung nach DIN 14096 – verständlich, aktuell und auf Ihren Betrieb abgestimmt

Die Brandschutzordnung regelt, wie sich Beschäftigte und Besucher im Brandfall verhalten und wer welche Aufgaben übernimmt. EBB Hebel erstellt Ihre Brandschutzordnung komplett neu oder aktualisiert eine vorhandene – auf Basis Ihrer Unterlagen, von Bauplänen oder CAD-Dateien und unter Berücksichtigung lokaler Anforderungen von Behörden und Feuerwehren.

Regeln mit Klarheit

Vorbeugen. Verhalten. Handeln.

Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 besteht aus drei Teilen: Teil A ist ein Aushang mit den wichtigsten Verhaltensregeln für alle, Teil B richtet sich an Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben und Teil C an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben.

Damit die Ordnung wirklich hilft, muss sie verständlich sein und zum Betrieb passen. Deshalb berücksichtigen wir Gebäude, Nutzung, Personenkreis und örtliche Vorgaben und stimmen die Inhalte mit Ihren Plänen, Alarmierungswegen und Zuständigkeiten ab.

Nach DIN 14096

Aufbau und Inhalt orientieren sich an der DIN 14096 mit den Teilen A, B und C.

Individuell für Ihren Betrieb

Gebäude, Nutzung und Organisation Ihres Unternehmens bestimmen die Inhalte – keine Standardvorlage.

Neu oder aktualisiert

Wir erstellen Ihre Brandschutzordnung komplett neu oder überarbeiten eine vorhandene auf den aktuellen Stand.

Verständlich formuliert

Kurze, klare Anweisungen und ein übersichtlicher Aufbau sorgen dafür, dass die Regeln im Ernstfall gelten.

Abgestimmt mit Ihren Plänen

Die Brandschutzordnung wird mit Flucht- und Rettungsplänen, Alarmierung und Sammelstellen abgeglichen.

Lokale Anforderungen

Vorgaben von Behörden und Feuerwehren vor Ort berücksichtigen wir bei Inhalt und Format.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ob eine Brandschutzordnung erforderlich ist, hängt von Art und Nutzung des Gebäudes, Brandschutzkonzept, Baugenehmigung, behördlichen Auflagen und der Gefährdungsbeurteilung ab. Für viele Betriebe ist sie ein wichtiges Instrument der Brandschutzorganisation. Wir klären das für Ihr Objekt.

Teil A ist ein Aushang mit kurzen Verhaltensregeln für alle. Teil B enthält ausführliche Regelungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, etwa Beschäftigte und Besucher. Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben, zum Beispiel Brandschutzhelfer oder Verantwortliche.

Das hängt von Gebäude, Nutzung und Organisation ab. Häufig sind Teil A und Teil B erforderlich, Teil C kommt bei Personen mit besonderen Aufgaben hinzu. Wir beraten Sie, welche Teile für Ihren Betrieb sinnvoll oder gefordert sind.

Hilfreich sind eine vorhandene Brandschutzordnung, Baupläne, Flucht- und Rettungspläne, Angaben zu Nutzung und Personenkreis sowie Informationen zur Alarmierung. Fehlende Angaben erfassen wir gemeinsam mit Ihnen.

Bei baulichen oder organisatorischen Änderungen, bei geänderter Nutzung, neuen Zuständigkeiten oder veränderten Alarmierungswegen. Zusätzlich sollte sie in regelmäßigen Abständen auf Aktualität geprüft werden.

Teil A hängt an gut sichtbaren Stellen aus. Teil B und C werden den betroffenen Personen zur Verfügung gestellt und in der Brandschutzunterweisung erläutert. Wir beraten Sie zur Verteilung und Schulung.

Ja. Wir beachten regionale Besonderheiten sowie Vorgaben von Behörden oder Feuerwehren und stimmen uns bei Bedarf mit den zuständigen Stellen ab.
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Wir sind für Sie da

Sie brauchen eine Brandschutzordnung?

Gerne klären wir in einem unverbindlichen Erstgespräch, welche Teile Ihr Unternehmen benötigt und ob wir die Brandschutzordnung neu erstellen oder aktualisieren.