
Auch wenn in Gebäuden über Jahrzehnte hinweg kein Brand ausgebrochen ist, beweist dies nicht, dass hierfür keine Gefahr bestünde. Es bedeutet lediglich, dass die Betroffenen großes Glück hatten. Glück kann jedoch weder beeinflusst noch sollte es herausgefordert werden, sodass in der Praxis jederzeit mit einer Brandentstehung gerechnet werden muss.
So besagt es schon ein Gerichtsurteil des OVG Münster 10A 363/86 vom 11.12.1987.

Als erfahrene Brandschutzberatung übernehmen wir die Verantwortung für die Berücksichtigung von Pflichten, Rechten und Aufgaben, welche sich unter anderem aus der Arbeitsstättenverordnung, dem Arbeitsschutzgesetz §10, der Musterbauordnung der Bundesländer und den Vorschriften diverser Versicherungen ergeben, indem wir gemeinsam mit Ihnen praxistaugliche Konzepte für Ihren Brandschutz erstellen.
Laut Dr. Barry Spud machen wir somit gute 80% Ihrer Sicherheit aus.