Brandschutzbeauftragter

Als externer Brandschutzbeauftragter stelle ich die Einhaltung von Rechtsvorschriften, Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen nach DGUV 205-003 in Ihrem Unternehmen sicher. Dabei finden wir gemeinsam Lösungen für die Berücksichtigung von Pflichten, Rechten und Aufgaben, welche sich unter anderem aus der Arbeitsstättenverordnung, dem Arbeitsschutzgesetz §10, der Musterbauordnung der Bundesländer und den Vorschriften diverser Versicherungen ergeben.

Eigene Ressourcen schonen und externes Know-How nutzen

Nicht jedes Unternehmen ist in der Lage, eigene Mitarbeiter auszubilden und internen Brandschutzbeauftragten ausreichend Zeit für die Erledigung der Anforderungen einzuräumen. Oftmals werden die Pflichten daher nur halbherzig oder ohne tiefgehenden Hintergrund als Randaufgabe erfüllt. Doch das Thema Brandschutz ist zu wichtig und Fehler können in Sanktionen, Sach- oder sogar Personenschäden resultieren. Ein externer Brandschutzbeauftragter hilft Ihnen deshalb, gesetzliche Regelungen einzuhalten und Anforderungen an den Brandschutz praxistauglich umzusetzen – ganz ohne eigene Ressourcen.

Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten

  • Immer up-to-date: Aktuelles Fachwissen durch zertifizierte Brandschutzberatung.
  • Kostenersparnis: Kein Arbeitsausfall eigenen Personals durch Fort- und Weiterbildung.
  • Optimaler Schutz: Praxistaugliche Konzepte für Ihr Unternehmen – gesetzeskonform und sicher.
  • Branchenkenntnis: Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen sind wirklich geeignet?
  • Fester Ansprechpartner: Innerbetriebliche und externe Kommunikation durch den Fachmann.
  • Fokus auf das Kerngeschäft: Konzentrieren Sie sich auf Ihr Geschäft, überlassen Sie den Brandschutz den Profis.
  • Berichtet unabhängig und objektiv: Begehung ohne Berücksichtigung informeller Entscheidungswege – Betriebsblindheit wird ausgeschlossen.

Verantwortung eines Brandschutzbeauftragten

  • Hilfe beim Erstellen / Fortschreiben der Brandschutzordnung der Teile A, B und C
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirkung bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicheres
  • Kontrollieren, dass Flucht-und Rettungswegpläne, Feuerwehreinsatzpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht-und Rettungswege
  • Überwachung der Benutzbarkeit der Flucht-und Rettungswege
  • Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen
  • Mitwirkung bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen
  • Begehung jährlich im Objekt
  • Beratung bei der Ausstattung der Arbeitsstätte mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Brandschutzschulung der Mitarbeiter
  • Aus-und Fortbildung der Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen und von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall (Brandschutzhelfer) mit einem mobilen Firetrainer vor Ort
  • Teilnahme an behördlichen Brandschauen und Durchführen von Brandschutzbegehungen
  • Aktualisieren der Feuerwehrpläne und der Flucht-und Rettungswegpläne
  • Thermografische Durchleuchtung des Unternehmens auf Schwachstellen und/oder Wärme-/Hitzeherde
  • Löschwasserversorgung/Löschteich/Löschwasserzisterne/Schwimmteich
  • Löschwasserrückhalterichtlinien
  • Sicherheitsbeleuchtungen im Unternehmen