Im Ernstfall handlungsfähig – Beschäftigte als Brandschutzhelfer qualifizieren

Brandschutzhelferausbildung – Ihre Beschäftigten sicher für den Ernstfall ausgebildet

Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände, bis die Feuerwehr eintrifft, und unterstützen die Evakuierung. Arbeitgeber müssen dafür ausreichend Beschäftigte benennen und ausbilden lassen. EBB Hebel bildet Ihre Brandschutzhelfer praxisnah aus – mit einem theoretischen Teil und praktischen Löschübungen.

Ausbildung mit Praxis

Wissen aufbauen. Löschen üben.

Nach der ASR A2.2 gilt als Richtwert ein Anteil von 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer. Bei erhöhter Gefährdung, Publikumsverkehr oder Personen mit besonderem Betreuungsbedarf kann eine höhere Zahl erforderlich sein.

In der Ausbildung lernen die Teilnehmenden Brandentstehung und Brandverhütung, richtiges Alarmieren, die Auswahl und den Einsatz von Löschmitteln sowie das Verhalten bei der Evakuierung. In der praktischen Übung setzen sie einen Feuerlöscher selbst ein.

Theorie und Praxis

Die Ausbildung verbindet verständliche Grundlagen mit praktischen Übungen, damit das Gelernte sitzt.

Löschen selbst üben

Jeder Teilnehmende setzt selbst ein Löschgerät ein – unter Anleitung und in einer kontrollierten Umgebung.

Richtige Anzahl planen

Wir helfen Ihnen abzuschätzen, wie viele Brandschutzhelfer Ihr Betrieb braucht, und beraten zur Verteilung auf Bereiche und Schichten.

Orientierung an anerkannten Vorgaben

Inhalte und Umfang orientieren sich an der ASR A2.2 und der DGUV Information 205-023.

Bescheinigung für Teilnehmende

Teilnahme und Inhalte werden dokumentiert. Sie erhalten Nachweise für Ihre Unterlagen.

Auf Ihren Betrieb abgestimmt

Beispiele, Fluchtwege und Löscheinrichtungen aus Ihrem Unternehmen fließen in die Ausbildung ein.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Als Richtwert nennt die ASR A2.2 einen Anteil von 5 % der Beschäftigten. Bei besonderen Gefährdungen, Publikumsverkehr, Schichtbetrieb oder Personen mit Betreuungsbedarf kann eine höhere Zahl sinnvoll oder erforderlich sein. Im Erstgespräch schätzen wir den Bedarf für Ihren Betrieb ein.

Beschäftigte, die gesundheitlich und persönlich für die Aufgabe geeignet sind. Die Benennung erfolgt durch den Arbeitgeber, sinnvollerweise in Abstimmung mit den Betroffenen.

Die Dauer richtet sich nach Inhalt und Gruppengröße. In der Regel umfasst die Ausbildung einen theoretischen Teil und einen praktischen Teil mit Löschübung. Den zeitlichen Rahmen klären wir vorab mit Ihnen.

Die Vorgaben lassen den Zeitraum offen. In der Praxis werden Auffrischungen in Abständen von etwa drei bis fünf Jahren empfohlen. Bei Änderungen im Betrieb oder bei Bedarf kann eine frühere Wiederholung sinnvoll sein.

Nach Absprache in Ihrem Betrieb. So können wir konkrete Löscheinrichtungen, Alarmwege und Fluchtwege einbeziehen. Für die praktische Übung stimmen wir Ort und Ablauf mit Ihnen ab.

Brandschutzhelfer sind Beschäftigte, die im Ernstfall Entstehungsbrände bekämpfen und bei der Evakuierung helfen. Ein Brandschutzbeauftragter berät und unterstützt das Unternehmen fortlaufend bei der Organisation des betrieblichen Brandschutzes.

Ja. Praktische Übungen sind fester Bestandteil der Ausbildung. Zusätzlich bieten wir Löschübungen mit dem Firetrainer an, etwa als Auffrischung für Ihre Brandschutzhelfer.
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Wir sind für Sie da

Sie möchten Brandschutzhelfer ausbilden lassen?

Gerne klären wir in einem unverbindlichen Erstgespräch, wie viele Brandschutzhelfer in Ihrem Betrieb sinnvoll sind und wie die Ausbildung ablaufen kann.