Als externer Brandschutzberater stehen ich meinen Kunden als fachlicher Ansprechpartner in Sachen Brandschutz zur Verfügung. So gewährleiste ich die Einhaltung von Rechtsvorschriften, Versicherungsauflagen sowie Gefährdungsbeurteilungen nach DGUV 205-003 in Ihrem Unternehmen.
Als erfahrener Brandschutzbeauftragter führe ich die Begehung Ihrer Liegenschaft durch und erstelle praxistaugliche Konzepte für Ihren Brandschutz. Dabei finden wir gemeinsam Lösungen für die Berücksichtigung von Pflichten, Rechten und Aufgaben, welche sich unter anderem aus der Arbeitsstättenverordnung, dem Arbeitsschutzgesetz §10, der Musterbauordnung der Bundesländer und den Vorschriften diverser Versicherungen ergeben.
Hier finden Sie alle Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten.